Wir befinden uns in einer besonderen Lage. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns gezeigt, dass der Bedarf nach einer verbesserten Ausstattung der Bundeswehr groß ist. Sie muss in der Lage sein, die Landes- und Bündnisverteidigung zu gewährleisten. Dies schafft sie gerade nur mit großer Kraftanstrengung. Zusätzliche Investitionen in die Bundeswehr sind daher nötig. Aus diesem Grund habe ich der Einrichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr zugestimmt. Auch die Begleitreformen bei der Bundeswehr, wie zum Beispiel die Reform des Beschaffungswesens, haben meine Entscheidung gestärkt.
Dennoch habe ich große Bedenken, das Grundgesetz einmalig allein für ein militärisches Sondervermögen für die Bundeswehr zu verändern. Bei einer Veränderung des Grundgesetzes wäre es besser gewesen, die Schuldenbremse abzuschaffen und so den Weg für weitere Investitionen in die Zukunft frei zu machen. Außerdem ist Sicherheit viel mehr als die militärische Sicherheit. Wir brauchen einen erweiterten Sicherheitsbegriff, der unter anderem auch sichere Lieferketten, eine nachhaltige Klimapolitik und ebenfalls die soziale Sicherheit umfasst.
Ich sehe die Änderung des Grundgesetzes daher sehr kritisch. Insbesondere in der aktuellen Zeit, in der wir vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürger schnüren und eine nachhaltige Klimawende einleiten, werden wir zukünftig in Erklärungsnöte kommen, weshalb wir allein für die Bundeswehr ein Sondervermögen errichtet haben.
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