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Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse zur Entlastung von Bürger:innen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen.


Dazu erklärt Carlos Kasper, Bundestagsabgeordneter für das Chemnitzer Umland: „In den vergangenen Wochen haben sich viele Bürger:innen aus meinem Wahlkreis an mich gewandt, weil sie die steigenden Energiekosten nicht mehr tragen können. Wir nehmen diese Ängste sehr ernst und entlasten jetzt konkret und langfristig. Niemand muss im Winter im Kalten sitzen!.

Ganz besonders freue ich mich, dass auch Öl-, Pellets- und andere Heizträger in die Preisbremsen eingebunden werden. Dafür haben wir uns von der SPD-Fraktion stark gemacht. Über den Härtefallfonds werden Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend für den Zeitraum Januar bis Dezember 2022 entlastet.“


Konkret sieht die Strompreisbremse vor, dass die Verbraucher:innen ein gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittliche bisherigen Netzbezuges von 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) bereitgestellt wird.


Die Gaspreisbremse sieht vor, dass Bürger:innen von den Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.


Die Strom- und Gaspreisbremse wird aus Mittlen des 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirms finanziert, welcher bereits im November beschlossen wurde. Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft.

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