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Wichtige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die AfD

Ein bedeutender Erfolg für unsere Demokratie: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat bestätigt, dass die AfD weiterhin vom Verfassungsschutz als „extremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden darf. Die Klage der AfD gegen diese Einstufung wurde abgewiesen.

 

Dieser Misserfolg der AfD vor Gericht zeigt, wie wichtig unser Einsatz für eine offene und gerechte Gesellschaft ist, in der kein Platz für Hass und Diskriminierung ist. Trotz zahlreicher Versuche der AfD, den Prozess mit Befangenheitsanträgen und Beweisanträgen zu verzögern, hat unsere Justiz ihre Stärke und Handlungsfähigkeit bewiesen.

 

In Zeiten, in denen extremistische Tendenzen zunehmen und die politische Landschaft polarisiert wird, ist es wichtig, dass der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt und entschlossen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgeht.

 



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