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Abschaffung von §219a

Ich freue mich ungemein, dass §219a endlich abgeschafft wird. Die 100.000 Frauen, welche jährlich einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen ungehindert und vor allem unbelästigt an medizinisch relevante Informationen gelangen, ohne dass Ärzt*innen dafür bestraft werden, diese bereitzustellen. Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch verloren und diesem Ziel sind wir heute einen beträchtlichen Schritt näher gekommen.

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